Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Charging+
Charging+ GmbH · Endkunden und geschäftliche Ladenutzer
Fassung vom 16. Oktober 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Anbieter der nachstehenden Leistungen ist die Charging+ GmbH, Marienstraße 4, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 17555 („Charging+“). Die jeweils aktuellen Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum der Charging+-App beziehungsweise auf der Charging+-Website angegeben.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Charging+-App, der Charging+-Website, gegebenenfalls eines App Clips oder einer vergleichbaren Anwendung sowie der von Charging+ unterstützten Authentifizierungs- und Ladefunktionen durch Verbraucher und Unternehmer („Kunde“). Sie gelten auch für einzelne Ladevorgänge ohne registriertes Nutzerkonto („Gastladen“).
- Charging+ erbringt gegenüber dem Kunden Leistungen als Elektromobilitätsdienstleister (E-Mobility Service Provider, „EMP“). Hierzu gehören insbesondere der vertragsgemäße Zugang zu angebundenen Ladepunkten, die Autorisierung und Abrechnung einzelner Strombezüge und die dafür bereitgestellten digitalen Funktionen. Soweit Charging+ im jeweiligen Bestell- beziehungsweise Ladevorgang als Anbieter ausgewiesen ist, ist Charging+ Vertragspartner des Kunden für diesen Ladevorgang.
- Betreiber der physischen Ladeeinrichtung („CPO“, Charge Point Operator) ist regelmäßig ein rechtlich eigenständiger Dritter. Charging+ wird dadurch nicht selbst Betreiber, Eigentümer oder Wartungsverantwortlicher der jeweiligen Ladeeinrichtung. Das Vertragsverhältnis über den Strombezug ist von einem etwaigen öffentlich-rechtlichen oder gesonderten Nutzungsverhältnis betreffend die Parkfläche zu unterscheiden.
- Für Verträge, in denen Charging+ ausschließlich technische Leistungen gegenüber CPOs, Roamingpartnern oder sonstigen Geschäftspartnern erbringt, sind gesonderte Vereinbarungen maßgeblich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Charging+ ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Nutzerkonto und Gastladen
- Die Einrichtung und grundsätzliche Nutzung eines Charging+-Nutzerkontos ist kostenlos, sofern eine bestimmte Zusatzleistung nicht ausdrücklich als kostenpflichtig angeboten wird. Ein Nutzerkonto ermöglicht insbesondere die Verwaltung von Ladeberechtigungen, Zahlungsmitteln, Rechnungsangaben und Ladehistorie. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder deren dauerhafte Bereitstellung besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich vertraglich zugesagt sind.
- Der Kunde hat die bei Registrierung oder Nutzung erforderlichen Angaben, insbesondere zu seiner Identität, Rechnungsanschrift und den verwendeten Zahlungsmitteln, richtig und vollständig zu machen und bei Änderungen zu aktualisieren. Charging+ kann die Nutzung von einer geeigneten Prüfung der Berechtigung, der Zahlungsfähigkeit oder der Identität abhängig machen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und dies rechtlich zulässig ist.
- Der Kunde hat Zugangsdaten und sonstige Authentifizierungsmittel vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe ist nur im Rahmen von Charging+ ausdrücklich angebotener Berechtigungs- oder Unterkontenfunktionen zulässig.
- Soweit Gastladen angeboten wird, kann ein einzelner Ladevorgang ohne die Einrichtung eines Nutzerkontos durchgeführt werden. Hierfür kann Charging+ die für Autorisierung, Bezahlung und gegebenenfalls Rechnungserstellung erforderlichen Daten verlangen. Diese AGB gelten auch für Gastkunden.
- Die Nutzung der digitalen Dienste setzt ein geeignetes Endgerät, eine ausreichende Datenverbindung und, soweit erforderlich, eine aktuelle Softwareversion voraus. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde gegenüber seinem jeweiligen Anbieter.
§ 3 Ladeangebot, Ladeinfrastruktur und Informationen
- Charging+ ermöglicht den Zugang zu den jeweils im Charging+-Dienst als nutzbar ausgewiesenen Ladepunkten. Die Zusammensetzung des angebundenen Ladenetzes kann sich ändern. Es besteht kein Anspruch auf die Einbeziehung oder dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Ladepunkts, Ladepunktbetreibers, Standorts oder Ladenetzes.
- Standort, Betriebsstatus, Verfügbarkeit, Steckertyp, Leistung, Öffnungszeiten und weitere Informationen können von CPOs, Roamingplattformen und sonstigen Dritten stammen. Diese Angaben sind Momentaufnahmen. Eine Darstellung als „frei“ oder „verfügbar“ garantiert nicht, dass ein Ladepunkt bei Ankunft tatsächlich nutzbar ist.
- Die angezeigte Ladeleistung bezeichnet regelmäßig einen technischen Höchst- oder Nennwert. Tatsächliche Ladeleistung, Ladekurve, Ladezeit und Ladeergebnis hängen unter anderem von Fahrzeug, Batteriezustand, Temperatur, Standort und Ladeinfrastruktur ab. Charging+ übernimmt hierfür keine gesonderte Beschaffenheits- oder Verfügbarkeitsgarantie.
- Für die Aufstellung, den physischen Betrieb, die Wartung, die technische Sicherheit und die Instandsetzung fremder Ladepunkte ist grundsätzlich der jeweilige CPO zuständig. Charging+ übernimmt insoweit keine eigenständige Leistungspflicht. Die Verantwortung von Charging+ für eigene vertragliche Pflichten sowie eine gesetzlich zwingende Zurechnung bleiben unberührt.
- Für die Benutzung von Ladeplätzen können vom Parkplatzbetreiber oder CPO getrennte Park-, Zugangs- und Standortbedingungen gelten. Gebühren, Vertragsstrafen oder behördliche Sanktionen aus solchen gesonderten Verhältnissen sind nicht Bestandteil des Charging+-Ladepreises, sofern sie nicht vorab ausdrücklich als Charging+-Preisbestandteil ausgewiesen sind.
§ 4 Preise, Preisbestandteile und Währung
- Maßgeblich für einen Ladevorgang ist der über Charging+ vor der Autorisierung für den ausgewählten Ladepunkt beziehungsweise Ladeanschluss zugänglich gemachte Tarif. Charging+ stellt die jeweils anwendbaren Preisbestandteile in der App oder über ein anderes allgemein zugängliches elektronisches Informationsmittel bereit. Die für den einzelnen Ladevorgang geltenden Preisinformationen können unabhängig von der verwendeten Startmethode abgerufen werden.
- Der Tarif kann – soweit jeweils angegeben – einen Arbeitspreis je Kilowattstunde (kWh), eine Startgebühr, zeitabhängige Entgelte, Stand- oder Blockiergebühren nach bestimmten Zeitpunkten, Mindestentgelte sowie sonstige vorab ausgewiesene Bestandteile umfassen. Für Beginn, Höhe, Freiminuten und Berechnungsweise einer Zeit- oder Blockiergebühr ist die vor dem Start bereitgestellte Tarifinformation maßgeblich.
- Gegenüber Verbrauchern werden die von Charging+ erhobenen Entgelte einschließlich der anwendbaren Steuern ausgewiesen. Bei grenzüberschreitenden Ladevorgängen können aufgrund des Ladeorts unterschiedliche Steuersätze und Währungen gelten. Maßgeblich ist die für den Ladepunkt vorab angezeigte Währung. Eventuelle Fremdwährungsumrechnungsentgelte des vom Kunden eingesetzten Kartenherausgebers oder Zahlungsdienstleisters sind keine von Charging+ erhobenen Ladeentgelte.
- Soweit e-Roaming-Entgelte oder sonstige Charging+-Entgelte anfallen, sind sie Bestandteil der vorab ausgewiesenen Preisaufstellung. Charging+ erhebt keine zusätzlichen Gebühren allein wegen des grenzüberschreitenden e-Roamings.
- Allgemeine Tarifänderungen gelten nur für künftig autorisierte Ladevorgänge. Der für einen bereits autorisierten Ladevorgang vereinbarte Tarif wird durch eine spätere allgemeine Preisänderung nicht verändert. Übersichts- und Kartenpreise ersetzen nicht die ladepunktspezifische Preisanzeige vor der Autorisierung.
- Soweit vor Beginn eines Ladevorgangs kein gültiger Tarif bereitgestellt werden kann, darf über Charging+ keine kostenpflichtige Autorisierung auf Grundlage eines nicht mitgeteilten Ersatzpreises erfolgen.
§ 5 Vertragsschluss und Autorisierung des Ladevorgangs
- Jeder kostenpflichtige Ladevorgang wird auf Grundlage eines eigenständigen Einzelvertrags durchgeführt. Der Kunde wählt den Ladepunkt und die angebotene Startmethode und erhält vor Abgabe seiner kostenpflichtigen Erklärung die wesentlichen Preisbedingungen.
- Beim Start über App, App Clip oder Website gibt der Kunde mit Betätigung der entsprechend gekennzeichneten kostenpflichtigen Startfunktion seine Erklärung zum Abschluss des Einzelvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Autorisierung durch das angebundene Ladesystem zustande.
- Bei Verwendung einer zugeordneten RFID-Karte, eines digitalen Identifikationsmittels oder einer aktivierten Plug-&-Charge-Funktion erfolgt die Vertragserklärung durch deren vertragsgemäße Verwendung und die anschließende erfolgreiche Autorisierung. Die vorherige Zugänglichkeit der standort- und ladepunktspezifischen Preisinformationen bleibt erforderlich.
- Die Autorisierung ermöglicht technisch die Durchführung des Ladevorgangs; sie garantiert weder dessen tatsächlichen Beginn noch eine bestimmte Ladeleistung. Eine bloß abgewiesene oder fehlgeschlagene Autorisierung begründet keinen Anspruch von Charging+ auf ein verbrauchsabhängiges Entgelt. Bereits tatsächlich bezogene Energie und vorab wirksam vereinbarte, unabhängig von der Energiemenge anfallende Entgelte können dagegen abrechnungsfähig sein, soweit ein hierfür verwertbarer CDR vorliegt.
- Der Kunde darf Ladevorgänge nur an einem kompatiblen Fahrzeug sowie über die dafür vorgesehenen Anschlüsse und Bedienwege veranlassen. Er ist für die Auswahl des richtigen Fahrzeugs, Steckers und Ladeanschlusses verantwortlich.
§ 6 Durchführung, Beendigung und Blockiergebühren
- Der Kunde beachtet sämtliche am Ladepunkt geltenden Sicherheits-, Bedien- und Standortvorschriften und prüft Ladegerät, Kabel und Anschluss auf für ihn erkennbare Schäden. Bei erkennbaren Gefahren ist die Nutzung zu unterlassen oder sicher zu beenden.
- Ein Ladevorgang kann nach den technischen Möglichkeiten des Ladepunkts über Charging+, das Fahrzeug, die Ladeeinrichtung oder einen sonstigen vom CPO unterstützten Weg beendet werden. Eine in der App angezeigte Schaltfläche führt nicht zwingend zu einer sofortigen technischen Beendigung, insbesondere bei Störungen oder verzögerter Kommunikation mit Drittsystemen.
- Die für die Abrechnung maßgeblichen Zeitpunkte und Mengen richten sich ausschließlich nach § 7. Die angezeigte laufende Session und eine nach dem Abziehen des Steckers fortbestehende App-Anzeige begründen für sich allein weder einen zusätzlichen Strombezug noch zusätzliche Entgelte.
- Fallen nach dem vereinbarten Tarif Stand-, Park- oder Blockiergebühren an, können diese nach den im CDR enthaltenen abrechnungsrelevanten Zeiten berechnet werden, auch wenn keine weitere Energie mehr bezogen wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Belegung des Ladepunkts im Rahmen der örtlichen Regeln zu beenden und sein Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen.
- Ein Anspruch auf Fernsteuerung, Reservierung, Unterbrechung oder erneuten Start eines Ladevorgangs besteht nur, soweit die jeweilige Funktion ausdrücklich angeboten und vom Ladepunkt unterstützt wird.
§ 7 Charge Detail Record (CDR) als ausschließliche Abrechnungsdatenbasis
- Die einzige vertragliche Datengrundlage für die endgültige Abrechnung eines Ladevorgangs ist der dem jeweiligen Ladevorgang eindeutig zuordenbare Charge Detail Record („CDR“), der Charging+ vom CPO oder einem berechtigten Roaming- beziehungsweise technischen Abrechnungspartner übermittelt wird. Charging+ ermittelt das Entgelt ausschließlich durch Anwendung des vereinbarten Tarifs auf die abrechnungsrelevanten Angaben des CDR.
- Der CDR enthält die für die Abrechnung verfügbaren Transaktionsangaben, insbesondere die gemessene Energiemenge, die zugeordneten Start- und Endzeitpunkte sowie gegebenenfalls die für Zeit-, Stand- oder Blockiergebühren relevanten Werte. Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie vereinbart sind und anhand dieser CDR-Daten ermittelt werden können.
- Werte, Kostenprognosen und Zeitangaben, die während einer laufenden Session in App, Fahrzeug oder Ladegerät angezeigt werden, dienen lediglich der Orientierung. Sie sind keine alternative Abrechnungsdatenquelle und ersetzen den endgültigen CDR nicht.
- Ohne einen verwertbaren CDR erfolgt keine endgültige Abrechnung des jeweiligen Ladevorgangs. Eine Schätzung auf Basis von App-Anzeigen, Backend-Statusmeldungen oder bloßen Annahmen ist als Ersatz für den CDR vertraglich ausgeschlossen.
- Übermittelt der CPO oder ein berechtigter technischer Partner einen berichtigten CDR, kann Charging+ die Abrechnung auf dieser Grundlage korrigieren. Eine Nachberechnung oder Erstattung erfolgt nach den berichtigten Daten und dem ursprünglich vereinbarten Tarif. Bereits autorisierte Zahlungsvorgänge werden nur im Umfang der bestehenden Zahlungsautorisierung nachbelastet; andernfalls ist für eine zusätzliche Belastung eine gesonderte Autorisierung erforderlich.
- Ein offensichtlich unrichtiger, widersprüchlicher oder gesetzlich nicht verwertbarer CDR begründet keinen endgültig durchsetzbaren Entgeltanspruch, solange der betreffende Fehler nicht geklärt ist. Gesetzliche Vorgaben zur Messrichtigkeit, Eichrechtskonformität, Nachprüfbarkeit und zur gerichtlichen Überprüfung sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die Vereinbarung einer CDR-basierten Abrechnung begründet keine unwiderlegliche Vermutung für die Richtigkeit sämtlicher CDR-Angaben.
- Ein CDR kann dem Charging+-System erst nach technischer Beendigung des Ladevorgangs und mit zeitlicher Verzögerung zugehen. Der Abschluss der Anzeige einer Session in der App ist deshalb nicht mit dem Zeitpunkt der endgültigen Abrechnungsfähigkeit gleichzusetzen.
§ 8 Zahlungsabwicklung, Fälligkeit und Zahlungsstörungen
- Der Kunde bezahlt die nach §§ 4 und 7 geschuldeten Entgelte über ein von Charging+ akzeptiertes Zahlungsmittel. Charging+ kann zur technischen Zahlungsabwicklung zugelassene Zahlungsdienstleister einsetzen. Es gelten zusätzlich die zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister beziehungsweise Zahlungsinstitut bestehenden Bedingungen, soweit diese deren eigene Leistungen betreffen.
- Charging+ kann vor dem Start eine Kartenprüfung, Sicherheitsautorisierung oder Reservierung eines voraussichtlichen Betrags verlangen. Eine Reservierung ist keine endgültige Abbuchung und stellt keine Festlegung des späteren Abrechnungsbetrags dar. Die Freigabe reservierter Beträge richtet sich auch nach den Abläufen der beteiligten Zahlungsdienstleister.
- Das Entgelt wird mit Erstellung der endgültigen, CDR-basierten Abrechnung fällig, sofern beim Checkout kein anderer gesetzlich zulässiger Zahlungszeitpunkt vereinbart wird. Charging+ darf den autorisierten Zahlbetrag mit dem vom Kunden ausgewählten Zahlungsmittel einziehen. Soweit für wiederkehrende oder spätere Belastungen eine gesonderte Zahlungsautorisierung erforderlich ist, ist diese vor der betreffenden Belastung einzuholen.
- Der Kunde sorgt für ein gültiges Zahlungsmittel und die Erfüllung seiner Zahlungspflichten. Scheitert eine berechtigte Zahlung oder wird sie ohne Rechtsgrund zurückgebucht, bleibt die zugrunde liegende Forderung bestehen. Charging+ kann einen erneuten Zahlungsvorgang innerhalb einer bestehenden Autorisierung veranlassen oder eine andere Zahlungsmethode anfordern.
- Bei fälligen, nicht ausgeglichenen Forderungen, begründeten Anzeichen eines Zahlungsrisikos oder Missbrauchs kann Charging+ weitere kostenpflichtige Ladeautorisierungen verweigern oder vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich, angemessen und gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
- Kosten aus einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder sonstigen schuldhaft verursachten Zahlungsstörung kann Charging+ nur in tatsächlich entstandener und rechtlich zulässiger Höhe geltend machen. Entgelte allein für die Nutzung eines gesetzlich von zusätzlichen Zahlungsentgelten freigestellten Zahlungsmittels werden nicht berechnet.
§ 9 Rechnungen, Belege und Einwendungen
- Charging+ erstellt für abrechnungsfähige Ladevorgänge elektronische Rechnungen oder Abrechnungsbelege entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Charging+ darf mehrere abgeschlossene Ladevorgänge innerhalb eines Abrechnungszeitraums in einer Rechnung zusammenfassen und die erforderlichen Einzelangaben ergänzend als Transaktionsübersicht bereitstellen.
- Rechnungen und Belege werden dem Kunden über das Nutzerkonto, per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Der Kunde hält seine Rechnungsangaben aktuell und stellt, soweit für die korrekte Rechnung erforderlich, eine vollständige Rechnungsanschrift bereit.
- Maßgeblich für die steuerliche Behandlung können insbesondere Ladeort, Art des Leistungsbezugs und die gesetzlichen Vorschriften des betreffenden Landes sein. Bei einer zulässigen CDR-Korrektur kann Charging+ die betroffene Rechnung berichtigen.
- Der Kunde kann Beanstandungen einer Abrechnung unter Angabe der Session- oder Rechnungskennung an die im Impressum genannten Kontaktwege richten. Die gesetzlichen Einwendungsrechte und Nachweisregeln werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Eine unwidersprochene Rechnung gilt nicht allein durch Zeitablauf als anerkannt.
§ 10 RFID-Karten, digitale Ladekarten und Zugangsmittel
- Soweit Charging+ physische RFID-Karten, digitale Ladekarten oder andere Identifikationsmittel unterstützt, sind diese dem jeweiligen Nutzerkonto beziehungsweise einer ausdrücklich eingerichteten Berechtigung zugeordnet. Die Zuordnung kann technisch über eine eindeutige Kennung erfolgen.
- Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür zuständig, seine RFID-Karte und sonstigen Identifikationsmittel sicher aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und deren Nutzung zu überwachen. Er darf sie nicht an unberechtigte Personen weitergeben und hat Verlust, Diebstahl oder den Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung unverzüglich über den verfügbaren Sperr- oder Kontaktweg zu melden.
- Charging+ kann betroffene Karten oder Berechtigungen nach einer entsprechenden Meldung oder bei begründetem Missbrauchsverdacht sperren. Die Wirksamkeit einer Sperre kann von der technischen Übermittlung an die beteiligten Systeme abhängen; Charging+ wird die Sperre im eigenen Verantwortungsbereich ohne schuldhaftes Zögern veranlassen.
- Mit einem zugeordneten Identifikationsmittel ausgelöste Ladevorgänge können dem zugehörigen Konto nur zugerechnet werden, soweit sie vom Kunden oder einer von ihm berechtigten Person veranlasst wurden oder der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften für eine unbefugte Verwendung einzustehen hat. Die bloße Verwendung der Kartenkennung ersetzt den Nachweis einer rechtlich begründeten Zahlungspflicht nicht.
- Etwaige Ausgabe-, Versand- oder Ersatzkosten für eine Karte sind nur zu entrichten, wenn sie vor der jeweiligen kostenpflichtigen Bestellung ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurden. Ein Anspruch auf Ausgabe oder Ersatz einer physischen Karte besteht nicht, soweit ein entsprechendes Angebot nicht ausdrücklich besteht.
§ 11 Hauptkonten und Unterkonten
- Soweit Charging+ die Erstellung von Unterkonten anbietet, kann der Inhaber eines Hauptkontos weiteren Personen eine eigene Zugangs- und Ladeberechtigung zuweisen, beispielsweise Familienangehörigen oder Mitarbeitenden. Unterkonten können eigene Kennungen und gegebenenfalls eigene Ladekarten erhalten.
- Der Hauptkontoinhaber verwaltet die von ihm eingerichteten Berechtigungen und stellt sicher, dass die berechtigten Personen diese AGB und die für den jeweiligen Ladevorgang geltenden Preise kennen. Die über ausdrücklich eingerichtete und autorisierte Unterkonten durchgeführten Ladevorgänge werden zentral dem Hauptkonto zugeordnet und gegenüber dessen Inhaber abgerechnet.
- Der Hauptkontoinhaber ist für die von ihm erteilten und bis zu ihrem wirksamen Widerruf fortbestehenden Berechtigungen verantwortlich. Er kann Unterkonten und ihre Ladeberechtigungen über die angebotenen Funktionen deaktivieren. Für unbefugte Nutzungen gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe; die Regelungen über den Schutz und die Sperrung von Identifikationsmitteln gelten entsprechend.
- Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung begründet ein Unterkonto keine eigenständige Zahlungspflicht des Unterkontonutzers gegenüber Charging+; Schuldner der zentral abgerechneten Entgelte bleibt der Hauptkontoinhaber. Rechte und Pflichten aus bereits begonnenen oder abgeschlossenen Ladevorgängen bleiben von einer nachträglichen Deaktivierung unberührt.
§ 12 Plug & Charge und automatisierte Authentifizierung
- Soweit Charging+ Plug & Charge oder eine ähnliche automatische Authentifizierung ausdrücklich anbietet, setzt die Nutzung kompatible Fahrzeuge, Ladepunkte und beteiligte technische Systeme sowie eine erfolgreiche Aktivierung der jeweiligen Berechtigung voraus. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Kompatibilität mit bestimmten Fahrzeugmodellen oder Verfügbarkeit an bestimmten Ladepunkten besteht nicht.
- Der Kunde ist für die sichere Verwaltung der seinem Fahrzeug zugeordneten Ladeberechtigung verantwortlich. Er hat diese insbesondere vor einem Verkauf, einer dauerhaften Weitergabe, einer Rückgabe eines Leasingfahrzeugs oder einem Berechtigungswechsel rechtzeitig zu entfernen oder deaktivieren zu lassen.
- Eine durch die aktivierte Funktion ausgelöste und erfolgreich autorisierte Session wird dem zugeordneten Nutzer- beziehungsweise Hauptkonto nach dem vor Ladebeginn zugänglich gemachten Tarif und den Regeln dieser AGB berechnet. Für Missbrauch und Sperrungen gilt § 10 entsprechend.
- Eine nicht verfügbare oder fehlgeschlagene automatische Authentifizierung begründet keinen Anspruch auf Ersatzladeverfahren. Soweit Charging+ und der jeweilige Ladepunkt andere Startmethoden unterstützen, kann der Kunde diese nutzen.
§ 13 Credits, Gutscheine und Sonderaktionen
- Soweit Charging+ unentgeltliche Werbegutschriften, Rabattcodes oder sonstige Aktionsvorteile („Credits“) anbietet, gelten die bei Ausgabe mitgeteilten Voraussetzungen, Verwendungszwecke, Gültigkeits- und Einlösebedingungen. Sie können insbesondere auf bestimmte Nutzer, Ladearten, Länder oder Zeiträume beschränkt sein.
- Unentgeltlich gewährte Credits stellen keine Geldanlage und kein auszahlbares Geldguthaben dar. Sie können nicht gegen Bargeld ausgezahlt oder auf andere Konten übertragen werden, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Eine Verrechnung mit dem vereinbarten Ladeentgelt erfolgt nur in dem jeweils ausgewiesenen Umfang.
- Für den entgeltlichen Erwerb oder das entgeltliche Aufladen eines Guthabens gelten diese Regelungen nicht abschließend. Solche Angebote werden nur auf Grundlage gesondert mitgeteilter Bedingungen bereitgestellt.
§ 14 Pflichten des Kunden und missbräuchliche Nutzung
- Der Kunde darf Ladepunkte und Charging+-Dienste ausschließlich bestimmungsgemäß und im Rahmen seiner Berechtigungen nutzen. Er darf insbesondere weder Abrechnungs-, Mess-, Authentifizierungs- oder Sicherheitssysteme manipulieren noch fremde Zugänge missbrauchen, technische Schutzmechanismen umgehen oder Entgelte vorsätzlich hinterziehen.
- Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs, der von ihm mitgebrachten Ladekabel sowie für die sachgemäße Nutzung der Anschlüsse verantwortlich. Er hat erkennbare Störungen oder Schäden nach Möglichkeit dem Betreiber oder Charging+ mitzuteilen und gefährliche Ladeversuche zu unterlassen.
- Eine Nutzung für den Weiterverkauf von Ladeberechtigungen oder eine automatisierte, missbräuchliche Nutzung der Charging+-Schnittstellen bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Charging+.
- Bei einer vom Kunden schuldhaft verursachten Pflichtverletzung richten sich etwaige Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Sicherheit, Störungen und Einschränkungen
- Charging+ kann einzelne Funktionen, Ladeberechtigungen oder Zugänge vorübergehend beschränken, wenn konkrete Sicherheitsrisiken, der begründete Verdacht auf Betrug oder Missbrauch, schwerwiegende technische Störungen, gesetzliche Anforderungen oder ein erheblicher Zahlungsrückstand dies rechtfertigen. Die Maßnahme hat sich auf das erforderliche und angemessene Maß zu beschränken.
- Wartung, Netzunterbrechungen, Fehler in Kommunikationsverbindungen und Störungen bei CPOs, Roamingplattformen oder Zahlungsdienstleistern können die Nutzung der Dienste beeinträchtigen. Charging+ schuldet ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keine durchgehende Verfügbarkeit und keine feste Wiederherstellungszeit.
- Bei erkennbaren Sicherheitsgefahren darf Charging+ eine Autorisierung unterbinden oder einen technisch unterstützten Stopp veranlassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fernsteuerungsmöglichkeit wird hierdurch nicht begründet.
- Bereits entstandene Ansprüche aus ordnungsgemäß durchgeführten Ladevorgängen bleiben von einer Sperre oder Einschränkung unberührt.
§ 16 Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung
- Der Vertrag über das kostenlose Nutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch die bereitgestellte Kontolöschungs- oder Kündigungsfunktion oder eine eindeutige Erklärung gegenüber Charging+ beenden. Charging+ kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund für Charging+ kann insbesondere bei wiederholter erheblicher Pflichtverletzung, vorsätzlicher Manipulation, Betrug oder anhaltender Nichtzahlung fälliger Forderungen vorliegen.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die zukünftigen Nutzungsberechtigungen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche, noch abzurechnende abgeschlossene Ladevorgänge und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
- Einzelverträge über Ladevorgänge enden mit deren vertragsgemäßer Durchführung und Abrechnung; bereits zuvor entstandene Pflichten bleiben bestehen.
§ 17 Haftung und Verantwortung für Ladepunkte Dritter
- Charging+ ist nicht Betreiber der durch selbstständige CPOs betriebenen Ladeinfrastruktur. Charging+ übernimmt daher keine eigenständige Verantwortung oder Garantie für deren baulichen Zustand, Wartung, Vor-Ort-Sicherheit, Reparatur, Standortzugang oder die Einhaltung standortbezogener Parkbedingungen. Aus der bloßen Aufnahme eines Ladepunkts in das Charging+-Ladenetz entsteht keine solche Garantie.
- Charging+ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen oder Charging+ eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Charging+ auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung von Charging+ für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Charging+.
- Für Handlungen und Störungen unabhängiger CPOs, Roamingpartner, Fahrzeughersteller, Netz- und Zahlungsdienstleister haftet Charging+ nur, soweit deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften Charging+ zuzurechnen ist oder eine eigene Pflichtverletzung von Charging+ vorliegt. Die gesetzliche Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen lassen gesetzliche Gewährleistungs-, Rückzahlungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden unberührt.
§ 18 Datenschutz und elektronische Kommunikation
- Charging+ verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung und Abrechnung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts. Einzelheiten, insbesondere zu Kategorien von Empfängern, Zwecken und Rechten der betroffenen Personen, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung beschrieben.
- Soweit für Autorisierung, Roaming, Ladesessions und Abrechnung erforderlich, können die hierzu notwendigen Identifikations- und Transaktionsdaten an beteiligte CPOs, Roamingpartner und Zahlungsdienstleister übermittelt werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht.
- Erklärungen, Rechnungen und vertragliche Mitteilungen können in elektronischer Form an die vom Kunden angegebenen Kontaktwege übermittelt werden, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde hält seine hinterlegten Kontaktangaben aktuell.
§ 19 Änderungen der Dienste, Preise und AGB
- Charging+ kann die App, unterstützte Zugangsmethoden, die Liste angebundener Ladepunkte und künftig angebotene Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit dadurch bereits verbindlich vereinbarte Leistungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
- Neue Tarife oder geänderte Bedingungen für einzelne Ladevorgänge gelten erst ab ihrer wirksamen Bereitstellung beziehungsweise Vereinbarung für zukünftig autorisierte Ladevorgänge. Bereits abgeschlossene Einzelverträge werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
- Änderungen des laufenden Nutzungsvertrags, die einer vertraglichen Zustimmung bedürfen, werden nur mit der rechtlich erforderlichen Zustimmung des Kunden wirksam. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gilt nicht allein aufgrund dieser AGB als Zustimmung. Soweit eine Fortführung des Nutzungsvertrags zu geänderten Bedingungen nicht möglich ist, stehen die gesetzlichen Kündigungsrechte zur Verfügung.
§ 20 Widerruf und bereits bezogener Strom
- Bereits tatsächlich bezogener und verbrauchter Ladestrom kann nicht zurückgegeben werden. Der Kunde bleibt zur Bezahlung der ordnungsgemäß bezogenen Energiemenge und wirksam vereinbarter Entgelte verpflichtet, soweit sich dies aus den gesetzlichen Regeln ergibt. Allein der nachträgliche Wunsch, eine abgeschlossene Ladesession rückgängig zu machen, führt nicht zu einem kostenlosen Strombezug.
- Soweit bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann dieses nicht durch diese AGB ausgeschlossen werden. Die rechtlich gebotene Widerrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt. Auf Verlangen des Kunden kann die Leistung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist beginnen. Besteht in diesem Fall bei Widerruf ein gesetzlicher Wertersatzanspruch, richtet sich dieser nach den dafür geltenden Voraussetzungen und dem vereinbarten Preis.
- Für einen gesonderten Vertrag über das Nutzerkonto sowie für einzelne Strombezüge kann die rechtliche Beurteilung des Widerrufsrechts unterschiedlich ausfallen. Soweit eine gesetzliche Widerrufsfunktion oder eine sonstige Widerrufsmöglichkeit vorgeschrieben ist, wird diese unabhängig von diesen AGB bereitgestellt.
§ 21 Anwendbares Recht und internationale Nutzung
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich wirksam ist.
- Bei Kunden, die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bleiben diejenigen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, deren Schutz durch eine Rechtswahl nach den anwendbaren Kollisionsnormen nicht entzogen werden darf. Dies gilt insbesondere bei an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten gerichteten Angeboten.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Charging+.
- Charging+ kann diese AGB in mehreren Sprachen bereitstellen. Für die jeweilige Vertragserklärung sind die wirksam einbezogenen Sprachfassung und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen maßgeblich. Zwingende Rechte aufgrund der Sprache und des Staates des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 22 Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung
- Beschwerden und Fragen zu Ladevorgängen oder Abrechnungen können über die im Impressum veröffentlichten Kontaktwege eingereicht werden. Für die Zuordnung sollen nach Möglichkeit Rechnungsnummer, Session-Kennung oder Ladepunkt angegeben werden.
- Charging+ nimmt nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil und verpflichtet sich auch nicht dazu. Soweit für eine bestimmte Streitigkeit ausnahmsweise eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verfahren einer zuständigen Schlichtungsstelle besteht, bleibt diese unberührt. Die hierfür erforderlichen Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.
- Die Möglichkeit, die zuständigen Gerichte anzurufen, wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
Charging+ GmbH
Marienstraße 4 · 61350 Bad Homburg v. d. Höhe · Deutschland
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Stand: 16. Oktober 2026